Die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“, kurz NISV, ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Was ist die NISV?
Die NISV regelt den Umgang von Geräten zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen, die zu kosmetischen oder nichtmedizinischen Zwecken gewerblich eingesetzt werden. Dies dient sowohl zum Schutz der Kunden als auch der Anwender, um eine vorschriftsmäßige Nutzung zu garantieren.
Welche Geräte fallen unter die NISV?
Die NISV unterscheidet zwischen Ultraschallgeräten, Lasereinrichtungen, intensiven Lichtquellen, Hochfrequenzgeräten, Niederfrequenzgeräten, Gleichstromgeräten und Magnetfeldgeräten. Detaillierte Informationen hierfür finden Sie in § 2 Absatz 1 NISV: https://www.bmuv.de/gesetz/nisv-bekanntmachung-der-anforderungen-an-den-erwerb-der-fachkunde-fuer-anwendungen-nichtionisierender-strahlungsquellen-am-menschen
Anforderungen an den Betrieb
Seit dem 01.01.21 unterliegen folgende Laserbehandlungen dem Arztvorbehalt und dürfen somit nicht mehr von Kosmetikerinnen durchgeführt werden:
- Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Makeup
- Behandlung von Gefäßveränderungen
- Behandlung pigmentierter Hautveränderungen
- Ablative Laseranwendungen
- Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis verletzt wird
- Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind, wie beispielsweise die Fettgewebereduktion.
Des Weiteren besteht eine Dokumentationspflicht, nach der alle Behandlungen und Angaben zu dem Gerät vorschriftsmäßig dokumentiert werden müssen.
Am 01.04.21 ist die Meldepflicht in Kraft getreten, die vorgibt alle Geräte bis spätestens 14 Tage vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde zu melden.
Welche Behörde ist zuständig?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, kurz BMUV, hat eine Übersicht veröffentlicht:
https://www.bmuv.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/nichtionisierende-strahlung/kosmetische-anwendung-nichtionisierender-strahlung/vollzug-der-nisv
Seit dem 01.01.23 müssen alle Anwender einen sogenannten Fachkundenachweis von zertifizierten Schulen vorweisen können. Je nach Technologie unterscheidet man unter 4 Fachkundemodulen und einem Grundlagenmodul, das unter bestimmten Umständen entfallen kann. Die 4 Fachkundemodule beziehen sich auf die jeweilige Technologie, die verwendet werden soll:
- Fachkunde Ultraschall 40 LE (à 45 Min.)
- Fachkunde Optische Strahlung 120 LE (à 45 Min.)
- Fachkunde EMF 40 LE (à 45 Min.)
- Fachkunde EMF zur Stimulation 24 LE (à 45 Min.)
Um unsere Kunden zu unterstützen die zukünftigen Anforderungen gut zu meistern, haben wir eine Kooperation mit der Baga Bildungsakademie geschlossen. Die Baga bietet Ihnen die perfekte Kombination aus E-Learning und Präsenz-Unterricht. Sichern Sie sich Ihren Spezialpreis durch den Asclepion-Rabatt von 30% und buchen Sie zeitnah Ihren Kurs für die NISV-Fachkunde. Weitere Informationen finden Sie unter www.baga-bildungsakademie.de.
Bei Fragen zum Thema NISV können Sie sich gerne an uns wenden.
Meike Stöber
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